Beitragssatzung „Schulförderverein Oldendorf“
Beitragsordnung
beschlossen in der Mitgliederversammlung am 24.04.2007
Der Beitrag bezieht sich jeweils auf ein Kalenderjahr und ist per Einzug fällig im ersten Quartal eines Jahres.
1) Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.
2) Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich mindestens 12 Euro. Jedes Mitglied kann sich verpflichten, einen höheren Mitgliedsbeitrag zu bezahlen; diese Verpflichtung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Bei Schülern des Schulzentrums Oldendorf gilt der halbe Beitragssatz.
3) Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Er ist jährlich im Voraus zu entrichten und wird erstmals fällig mit der Beitrittserklärung, sodann jeweils zum 1. Januar eines Jahres.
Im Gründungsjahr wird der halbe Jahresbeitrag zum 01.07.2007 fällig.
4) Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Hierzu ist grundsätzlich dem „Schulförderverein Oldendorf e.V.“ eine Einzugsermächtigung zu erteilen; in begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand eine andere Form der Zahlung zu-lassen.
5) Die Beitragsordnung tritt zum mit Wirkung vom 24.04.2007 in Kraft.