Unterrichtsausfälle bei extremen Witterungsverhältnissen
Ob die Schule ausfällt, wird bei extremen Witterungsverhältnissen am frühen Morgen des jeweiligen Schultages entschieden. Entscheidend ist dafür die konkrete Gefahrensituation und nicht die Wettervorhersage.
Die Bekanntgabe eines Schulausfalls erfolgt daraufhin unverzüglich über
- Rundfunk (NDR, FFN etc.) in der Regel im Zuge der Verkehrsnachrichten
- Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen – www.vmz-niedersachsen.de (Klick auf „Schulausfälle Niedersachsen“)
- auf der Internetseite landkreis-stade.de über
- Twitter (https://twitter.com/lkstade) und die
- neue Schulausfall-App (“Nolis-Schulausfall”)
Noch ein wichtiger Hinweis: Die Schulen stellen eine Aufsicht für diejenigen Schülerinnen und Schüler sicher, die trotz eines angeordneten Unterrichtsausfalls nicht zu Hause bleiben können und deswegen zur Schule gekommen sind.
Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Quelle: www.landkreis-stade.de
Informationskette zum Schulausfall
Verhalten beim Auftreten von Kopfläusen
Eine Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung möchte Ihnen als Eltern hierzu die wichtigsten Informationen liefern: Kopfläuse…was tun?
Das Schulwesen in Niedersachsen
Eine Publikation, wie das Schulwesen in Nidersachsen aufgebaut ist, wie der Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule funktioniert und andere Einblicke in das niedersächsische Schulsystem: http://www.mk.niedersachsen.de/service/publikationen/publikationen-das-schulwesen-in-niedersachsen-85885.html