Nach dem Erlass zur „Sprachförderung vor der Einschulung“ sind Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich im Unterricht mitarbeiten zu können, verpflichtet, ein Jahr vor Schulbeginn an schulischen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen.
Konzept zur Sprachfoerderung vor der Einschulung